Erfahrene Baufachleute erstellen lückenlose Leistungsverzeichnisse und unterbreiten Ihnen Vergabeempfehlungen zu den jeweils wirtschaftlich günstigsten Angeboten.
Beschaffungsgesetz
Das neue Gesetz mit der entsprechenden revidierten Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Darin sind neue Zuschlagskriterien wie zum Beispiel Nachhaltigkeit, Innovationsgehalt und Lebenszykluskosten enthalten. Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung der revidierten Beschaffungsverordnung, um nachhaltige Lösungen voranzutreiben.